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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2008 - L 8 SO 70/08 ER   

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https://dejure.org/2008,16504
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2008 - L 8 SO 70/08 ER (https://dejure.org/2008,16504)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.10.2008 - L 8 SO 70/08 ER (https://dejure.org/2008,16504)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - L 8 SO 70/08 ER (https://dejure.org/2008,16504)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - Hinweis - keine Beseitigung des Charakters als Dauer-Verwaltungsakt - Empfängerhorizont - Auszahlung für Folgemonate - konkludenter Verwaltungsakt gem § 33 Abs 2 SGB 10

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 33 Abs. 2 SGB X; § 39 Abs. 1 SGB X; § 27 Abs. 1 SGB XII; § 28 Abs. 1 S. 1 SGB XII
    Erbringung von Leistungen durch einen Dauer-Verwaltungsakt; Anspruch auf Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erbringung von Leistungen durch einen Dauer-Verwaltungsakt; Anspruch auf Sozialhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Erbringung von Leistungen durch Dauer-Verwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2008 - L 8 SO 70/08
    14 Zwar wird die Ansicht vertreten, dass in der Auszahlung für Folgemonate - hier die Monate November und Dezember 2007 - jeweils ein konkludenter Verwaltungsakt nach § 33 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) liege (vgl hierzu BSG, Urteil vom 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R - mit Hinweisen auf Rechtsprechung des BSG und des BVerwG).
  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 8/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2008 - L 8 SO 70/08
    Auch das BSG (Urteil vom 16. Oktober 2007 - B 8/9b SO 8/06 R - FEVS 59, Seite 337) hat zur Anwendung des § 44 SGB X dargelegt, dass das SGB XII die Hilfe zum Lebensunterhalt nicht mehr in Form differenzierter einmaliger Leistungen, sondern weitgehend in Form von Pauschalen vorsieht.
  • BVerwG, 14.07.1998 - 5 C 2.97

    Sozialhilfe, Vorabentscheidung dem Grunde nach über Kürzung; Vorabentscheidung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2008 - L 8 SO 70/08
    Allerdings hat die Rechtsprechung des BVerwG Bescheide der Sozialhilfeverwaltung mit Dauerwirkung anerkannt und somit den Dauerverwaltungsakt auch in der Sozialhilfe nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1998 - V C 2.97 - FEVS 48, Seite 535; siehe auch Münder, Wünsche der Wissenschaft an die sozialgerichtliche Rechtsprechung zur Sozialhilfe, SGb 2006, Seite 186, 192f).
  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 36.84

    Klageerweiterung im Berufungsverfahren - wesentliche körperliche Behinderung -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2008 - L 8 SO 70/08
    Diese Formulierung geht zurück auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG -, wonach sich aus der Rechtsstruktur der Sozialhilfe ergebe, dass sie Hilfe zur Behebung einer gegenwärtigen konkreten Notlage sei, so dass der Sozialhilfefall gleichsam täglich neu regelungsbedürftig und Sozialhilfe deswegen keine rentengleiche Dauerleistung sei; dies wurde zum Strukturprinzip der Sozialhilfe erhoben (vgl BVerwG, Urteil vom 30. November 1966 - V C 29.66 - BVerwGE 25, Seite 307; Urteil vom 16. Januar 1986 - V C 36/84 - FEVS 36, Seite 1).
  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2008 - L 8 SO 70/08
    Diese Formulierung geht zurück auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG -, wonach sich aus der Rechtsstruktur der Sozialhilfe ergebe, dass sie Hilfe zur Behebung einer gegenwärtigen konkreten Notlage sei, so dass der Sozialhilfefall gleichsam täglich neu regelungsbedürftig und Sozialhilfe deswegen keine rentengleiche Dauerleistung sei; dies wurde zum Strukturprinzip der Sozialhilfe erhoben (vgl BVerwG, Urteil vom 30. November 1966 - V C 29.66 - BVerwGE 25, Seite 307; Urteil vom 16. Januar 1986 - V C 36/84 - FEVS 36, Seite 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2015 - L 8 AY 55/15

    Vorläufige Leistungen nach § 3 AsylbLG; Bedarfsstufen 1 und 3; Im Haushalt der

    Die - allerdings nicht dokumentierten - Auszahlungen für die Monate April bis September enthalten keine eigenständigen mit Widerspruch anfechtbaren Regelungen (zu einer konkludenten Leistungsbewilligung durch Überweisung oder Auszahlung s. BSG Urteil 17. Juni 2008 - B 8/9b AY 1/07 R, juris Rn. 11; Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2008 - L 8 SO 70/08 ER, juris Rn. 14).

    Sie erfolgten vielmehr auf der Grundlage des Bescheides vom 6. März 2015, der ausweislich seines Verfügungssatzes (... erhalten Sie ... Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes nach § 3 ab dem 03.03.2015) nicht nur den Bezug von Leistungen für den Monat März 2015 regelte, sondern ohne zeitliche Beschränkung auch darüber hinaus (zur Beurteilung der Reichweite von Bewilligungsbescheiden s. Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2008 - a.a.O. - sowie Beschluss des Bayerischen LSG vom 16. Mai 2014 - L 18 AY 8/14 B PKH, juris Rn.12).

  • LSG Hessen, 10.05.2017 - L 4 SO 119/14

    Zur Auslegung eines Bewilligungsbescheids, mit dem "laufende Leistungen" der

    Schließlich ergibt sich auch aus dem Hinweis auf eine stillschweigende monatliche Neubewilligung kein anderes Ergebnis; vielmehr zeigt dieser Passus gerade die Zukunftsgerichtetheit der Verfügung (vgl. dazu auch LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16. Oktober 2008 - L 8 SO 70/08 ER, juris), so dass ein objektiver Empfänger sich dadurch in der Annahme bestätigt fühlen wird, ihm werde die Leistung weiterhin (lediglich in geänderter Höhe) gewährt und zwar bis auf Weiteres.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.03.2016 - L 8 AY 85/13
    Das SG hat die Berufung zugelassen, weil es davon ausgegangen ist, von dem Beschluss des Senats vom 16. Oktober 2008 (L 8 SO 70/08 ER) abzuweichen.

    Die in dem sozialhilferechtlichen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (L 8 SO 70/08 ER, Beschluss vom 16. Oktober 2008) vom Senat vertretene Auffassung gilt jedenfalls nicht für Angelegenheiten nach dem AsylbLG.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2015 - L 8 AY 56/15
    Die allerdings nicht dokumentierten Auszahlungen für die Monate April bis September enthalten keine eigenständigen mit Widerspruch anfechtbaren Regelungen (zu einer konkludenten Leistungsbewilligung durch Überweisung oder Auszahlung s. BSG Urteil 17. Juni 2008 B 8/9b AY 1/07 R, juris Rn. 11; Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2008 L 8 SO 70/08 ER, juris Rn. 14).

    Sie erfolgten vielmehr auf der Grundlage des Bescheides vom 6. März 2015, der ausweislich seines Verfügungssatzes ( erhalten Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes nach § 3 ab dem 03.03.2015) nicht nur den Bezug von Leistungen für den Monat März 2015 regelte, sondern ohne zeitliche Beschränkung auch darüber hinaus (zur Beurteilung der Reichweite von Bewilligungsbescheiden s. Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2008 a.a.O. sowie Beschluss des Bayerischen LSG vom 16. Mai 2014 L 18 AY 8/14 B PKH, juris Rn.12).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2015 - L 8 AY 57/15
    Die allerdings nicht dokumentierten Auszahlungen für die Monate April bis September enthalten keine eigenständigen mit Widerspruch anfechtbaren Regelungen (zu einer konkludenten Leistungsbewilligung durch Überweisung oder Auszahlung s. BSG Urteil 17. Juni 2008 B 8/9b AY 1/07 R, juris Rn. 11; Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2008 L 8 SO 70/08 ER, juris Rn. 14).

    Sie erfolgten vielmehr auf der Grundlage des Bescheides vom 6. März 2015, der ausweislich seines Verfügungssatzes ( erhalten Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes nach § 3 ab dem 03.03.2015) nicht nur den Bezug von Leistungen für den Monat März 2015 regelte, sondern ohne zeitliche Beschränkung auch darüber hinaus (zur Beurteilung der Reichweite von Bewilligungsbescheiden s. Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2008 a.a.O. sowie Beschluss des Bayerischen LSG vom 16. Mai 2014 L 18 AY 8/14 B PKH, juris Rn.12).

  • SG Hannover, 26.09.2013 - S 53 AY 14/13

    Leistungsberechtigung im Falle des geduldeten Aufenthalts eines Asylbewerbers

    Das Gericht hat aufgrund der Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen (Beschl. v. 16.10.2008 - L 8 SO 70/08 ER) nach § 144 Abs. 2 Nr. 2 SGG die Berufung zugelassen, da der Beschwerdewert des § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG hier nicht erreicht wird.
  • SG Osnabrück, 29.07.2009 - S 5 SO 106/09
    Ob ein solcher vorliegt oder nicht hängt davon ab, wie ein verständiger Empfänger die von der Sozialhilfeverwaltung getroffene Regelung verstehen muss (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 16. Oktober 2008 - L 8 SO 70/08 ER, zitiert nach juris).
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